Verkaufsbedingungen
1. SCOPE
1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen(AGB) gelten für den Verkauf aller Produkte, Ausrüstungen, Materialien, Ersatzteile, Software und jeglicher Dienstleistungen(Waren), die der Verkäufer(Verkäufer) dem Käufer (Käufer) anbietet oder zur Verfügung stellt, und ganz allgemein für die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer, ungeachtet jeglicher Klausel, die den allgemeinen Einkaufsbedingungen des Käufers widerspricht. In Ermangelung einer schriftlichen Reklamation seitens des Käufers vor der Lieferung der Waren wird davon ausgegangen, dass dieser die vorliegenden AGB gelesen und akzeptiert hat.
1.2 Für die Zwecke dieser AGB bezeichnet der Verkäufer Aveine Solutions und/oder jedes Unternehmen, das direkt oder indirekt von Aveine kontrolliert wird, wobei unter Kontrolle die Leitung des Unternehmens zu verstehen ist, unabhängig davon, ob diese Leitung durch Verträge, Satzung oder auf andere Weise ausgeübt wird.
1.3 Keine Klausel oder Bedingung, die in Bestellungen oder anderen vom Käufer ausgestellten Dokumenten enthalten ist, ist für den Verkäufer verbindlich, auch wenn der Verkäufer solche Dokumente nicht ausdrücklich ablehnt. Nur diese AGB, zusammen mit den spezifischen Bedingungen des Verkäufers, die in seiner Auftragsbestätigung(Order Confirmation) und anderen Dokumenten enthalten sind, auf die eindeutig Bezug genommen wird und die hierin aufgenommen werden, stellen den gesamten Vertrag zwischen dem Käufer und dem Verkäufer dar und haben in ihrer Gesamtheit Vorrang vor allen anderen widersprüchlichen Bedingungen, die vom Käufer vorgeschlagen werden, sowie vor allen mündlichen oder schriftlichen Mitteilungen, die hier nicht ausdrücklich aufgenommen werden.
1.4 In Ermangelung einer gegenteiligen Klausel werden die Unterlagen, Kataloge, Preislisten und Angebote des Verkäufers nur zur Orientierung versandt und sind nicht als vertraglich anzusehen. In Ermangelung einer vom Verkäufer unterzeichneten Auftragsbestätigung haben die Angebote des Verkäufers keinen vertraglichen Wert.
1.5 Sofern nicht anders vereinbart und vom Verkäufer schriftlich festgehalten, darf der Verkäufer keine Änderungen an diesen Bedingungen vornehmen, unabhängig davon, ob diese in der Bestellung des Käufers oder in einem anderen Dokument, einschließlich der Lieferpapiere, angegeben sind.
1.6 Die Rücksendung der vom Käufer unterzeichneten Auftragsbestätigung oder gegebenenfalls die Nichtablehnung dieser Auftragsbestätigung innerhalb von 7 (sieben) Tagen nach Erhalt durch den Käufer hat die Annahme dieser AGB durch den Käufer zur Folge.
1. 7 Die vollständige oder teilweise Nichtausübung eines seiner Rechte durch den Verkäufer stellt in keiner Weise einen Verzicht auf dieses Recht dar.
1.8 Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise als nichtig, unanwendbar oder gesetzeswidrig erweisen oder aus irgendeinem Grund nicht angewendet werden dürfen, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB davon unberührt.
1.9 Die besonderen Bestimmungen einer Auftragsbestätigung, einer schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Käufer und dem Verkäufer über bestimmte Klauseln, die im Widerspruch zu den vorliegenden AGB stehen können, haben Vorrang vor den Bestimmungen der entsprechenden AGB.
2. PREIS - BEZAHLUNG
2.1 Sofern in einer Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich etwas anderes festgelegt ist, sind die Preise netto in bar zu zahlen, und der Käufer hat alle Steuern und alle Kosten für Transport, Versicherung, Versand, Lagerung, Bearbeitung und andere ähnliche Gebühren zu tragen. Jede Erhöhung dieser Kosten, die nach dem Datum der Auftragsbestätigung in Kraft tritt, geht allein zu Lasten des Käufers.
2.2 Bei Nichtzahlung am Fälligkeitstag hat der Käufer von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes (mindestens jedoch in Höhe des EURIBOR + 3 % am Tag der Rechnungsstellung) ab dem Tag der Fälligkeit der Rechnung zu zahlen, unbeschadet aller anderen Rechte des Verkäufers. Bei Zahlungsverzug oder Nichterfüllung einer der Verpflichtungen des Käufers oder wenn der Verkäufer Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers hat und der Käufer nicht bereit ist, eine Vorauszahlung zu leisten oder dem Verkäufer die geforderten Garantien zu geben, ist der Verkäufer berechtigt, den Vertrag einseitig ganz oder teilweise aufzulösen; infolgedessen werden alle vom Käufer geschuldeten und fälligen Beträge, einschließlich der noch nicht fälligen Beträge, sofort fällig, ohne dass der Verkäufer eine vorherige Mahnung vornehmen muss.
2. 3 Der Verkäufer hat das Recht, die Schulden des Käufers zu verrechnen und/oder seine Zahlungen auf nicht beglichene Rechnungen nach mehr als dreißig Tagen zuzüglich der aufgelaufenen Zinsen und der damit verbundenen Verzugszinsen anzurechnen, und zwar in folgender Reihenfolge: Gebühren, Zinsen, Rechnungsbeträge.
2.4 Der Käufer darf keine der geschuldeten Zahlungen aufschieben oder eine Entschädigung leisten, auch nicht im Falle eines Rechtsstreits mit dem Verkäufer. Befindet sich der Käufer in Zahlungsverzug, kann er alle Maßnahmen (Verkauf oder Verarbeitung) ergreifen, die die Waren verändern können.
3. RISIKO-ÜBERGANG - LIEFERUNG - VERSAND - MEHRWERTSTEUER
3.1 Mangels abweichender Sonderregelung erfolgt der Gefahrenübergang für die Waren im Werk des Verkäufers vor der Verladung. Im Falle der Verwendung von Incoterms geht die Gefahr gemäß dem anwendbaren Incoterm(Lieferung) auf den Käufer über. Nimmt der Käufer die Ware nicht zum vereinbarten Zeitpunkt ab, so kann der Verkäufer sie auf Kosten und Gefahr des Käufers lagern und nach Mitteilung ihrer Verfügbarkeit als geliefert in Rechnung stellen. In jedem Fall behält sich der Verkäufer das Recht vor, die Ware ohne besondere Information weiterzuverkaufen und den entsprechenden Schadensersatzanspruch geltend zu machen.
3.2 Sofern in einer Auftragsbestätigung nichts anderes festgelegt ist, werden die Waren ab Werk des Verkäufers verkauft. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer unter seiner Verantwortung alle relevanten Informationen so rechtzeitig mitzuteilen, dass dieser die erforderlichen Maßnahmen in Bezug auf die Sendung ergreifen kann, insbesondere (a) die Anweisungen zur Etikettierung und zum Versand, (b) die für die Einholung der erforderlichen behördlichen Genehmigungen erforderlichen Dokumente und Einfuhrbescheinigungen sowie alle anderen Dokumente vor dem Versand der Waren und (c) die Bestätigung des Käufers, dass dieser gegebenenfalls ein Akkreditiv eröffnet oder eingerichtet hat. Erhält der Verkäufer die vorgenannten Anweisungen, Dokumente oder Bestätigungen nicht oder führen diese (nach alleinigem Ermessen des Verkäufers) zu unangemessenen Kosten oder Verzögerungen, so kann der Verkäufer nach eigenem Ermessen und unbeschadet anderer Rechtsmittel den Versandtermin verschieben und/oder den Vertrag kündigen.
3.3 Die Liefertermine des Verkäufers sind für den Verkäufer nicht verbindlich, und bei Lieferverzögerungen kann der Käufer keinen Schadensersatz für solche Verzögerungen verlangen. Lieferverzögerungen berechtigen den Käufer nur zum Rücktritt von der betreffenden Bestellung der noch nicht hergestellten Waren und nur, nachdem er dem Verkäufer eine angemessene Nachfrist zur Behebung der Verzögerung gesetzt hat. Unbeschadet der in Artikel 5 enthaltenen Haftungsbeschränkungen kann der Käufer für die Überschreitung der verbindlichen Lieferfristen nur dann Schadenersatz verlangen, wenn der Verkäufer bei Vertragsabschluss umfassend schriftlich über die möglichen Verluste und Schäden aufgrund der Lieferverzögerung und eine konkrete Schätzung der verschiedenen betroffenen Elemente informiert wurde. In jedem Fall ist der Verkäufer im Falle einer Produktionsverzögerung berechtigt, nicht die gesamte vom Käufer bestellte Menge in einer einzigen Lieferung zu liefern, sondern die Bestellung in mehreren aufeinanderfolgenden Teillieferungen auszuführen.
4. KONTROLLE DER WAREN
Bei der Lieferung der Waren muss der Käufer eine vollständige Überprüfung der Waren vornehmen, um die Verpackung, das Gewicht und die Mengen als mit der Auftragsbestätigung übereinstimmend zu überprüfen. Offensichtliche Schäden an der Verpackung der Waren oder der Ware selbst oder fehlende Mengen sind zu vermerken und dem Verkäufer unverzüglich schriftlich per Fax oder E-Mail mitzuteilen. Die Waren gelten automatisch als bei der Lieferung angenommen, wenn der Käufer innerhalb von sieben (7) Tagen nach der Lieferung und in jedem Fall bevor die Waren umgestaltet wurden, keine schriftlichen Reklamationen bezüglich der besagten Waren vorbringt. Der Verkäufer hat keinen Anspruch auf Beanstandung von Mängeln, Fehlmengen und/oder nicht ordnungsgemäßer Ware am Bestimmungsort, wie in der Bestellung angegeben, die bei einer normalen Prüfung hätten festgestellt werden müssen, wenn diese Prüfung nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Im Falle einer Reklamation des Käufers hat der Käufer dem Verkäufer oder seinem ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter zu gestatten, eine Inspektion der Waren vorzunehmen.
5. GARANTIE
5.1 Der Verkäufer garantiert nur, dass die Waren den in der Auftragsbestätigung enthaltenen Spezifikationen entsprechen. Der Verkäufer gibt keine weiteren ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien in Bezug auf den Marktwert der Waren, ihre Eignung für den Gebrauch oder anderes.
5.2 Der Käufer muss dem Verkäufer die technischen Spezifikationen oder alle Informationen, die für die ordnungsgemäße Ausarbeitung der in der Auftragsbestätigung enthaltenen Spezifikationen sowie für die korrekte Verarbeitung und/oder endgültige Verwendung der Waren erforderlich sind, rechtzeitig im Voraus mitgeteilt haben. Der Verkäufer erkennt an, dass die Verpflichtung des Verkäufers erfüllt ist, wenn diese Spezifikationen zum Zeitpunkt der Lieferung erfüllt sind.
5.3 Jegliche technische Beratung durch den Verkäufer vor und/oder während der Verwendung der Waren, unabhängig davon, ob diese Beratung mündlich, schriftlich oder durch Tests erfolgt, wird nach bestem Wissen und Gewissen erteilt, jedoch ohne jegliche Garantie seitens des Verkäufers. Die Beratung durch den Verkäufer entbindet den Käufer nicht von seiner Verpflichtung, die vom Verkäufer gelieferten Waren zu testen, um zu prüfen, ob sie für die beabsichtigte Verarbeitung und/oder Verwendung geeignet sind. Die Verwendung und Verarbeitung der Waren erfolgt ausschließlich auf Risiko des Käufers.
6. HAFTUNG
6.1 Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die durch die Waren an anderen Waren oder Produkten für den professionellen Gebrauch verursacht werden, die vom Käufer und/oder seinen Unterabnehmern verwendet werden.
6.2 Der Käufer kann sich nicht auf die Haftung des Verkäufers für den Ersatz direkter und/oder indirekter Schäden berufen, die durch die Verwendung, den Transport, die Lagerung oder den Gebrauch der Waren entgegen den Spezifikationen oder Sicherheitsdatenblättern für die Waren verursacht wurden. Infolgedessen verzichtet der Käufer auf jegliches Klagerecht gegenüber dem Verkäufer und seinen Versicherern und verpflichtet sich, einen solchen Verzicht bei seinen eigenen Versicherern einzuholen.
6.3 Der Käufer erklärt hiermit, dass er alle vorgeschriebenen und von ihm als nützlich erachteten Prüfungen durchführen wird und dass er alle Entscheidungen bezüglich der Verwendung der Waren treffen wird. Im Zweifelsfall wird dem Käufer empfohlen, die Meinung des Verkäufers einzuholen. Der Rat des Verkäufers kann jedoch nur seine eigene Erfahrung widerspiegeln und wird nur als Hinweis gegeben. Als solcher kann er unter keinen Umständen eine Haftung des Verkäufers begründen.
6.4 Mängel, die bei der Lieferung nicht erkennbar sind, müssen dem Verkäufer unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch drei Monate nach der Lieferung, schriftlich mitgeteilt werden (der Käufer ist verpflichtet, die Ware innerhalb der Dreimonatsfrist vollständig zu überprüfen).
6.5 In jedem Fall hat der Käufer seinen Schaden auf das Maximum zu begrenzen. Der Käufer ist nicht berechtigt, die Zahlung ausstehender Rechnungen aufgrund der Nichtkonformität der Waren zu verzögern, unabhängig davon, ob diese Nichtkonformität behauptet oder nachgewiesen wird.
6.6 Stellt der Verkäufer fest, dass die Ware mangelhaft ist, ist er ausschließlich verpflichtet, nach eigenem Ermessen entweder (i) die mangelhafte Ware zu ersetzen oder zu erstatten, oder (ii) wenn der Preis vom Käufer noch nicht bezahlt wurde, eine Preisminderung vorzunehmen oder vom Vertrag zurückzutreten, oder (iii) wenn der Preis vom Käufer bereits bezahlt wurde, dem Käufer den Preisbetrag zu erstatten.
6.7 DER VERKÄUFER HAFTET IN KEINEM FALL FÜR PRODUKTIONSAUSFÄLLE, VERWERTUNGSAUSFÄLLE, KOSTEN, EINKOMMENSVERLUSTE UND/ODER ANDERE VERLUSTE ODER SONSTIGE ZUFÄLLIGE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN, DIE DEM KÄUFER ODER EINER ANDEREN PERSON DIREKT ODER INDIREKT ENTSTEHEN. DEMENTSPRECHEND VERZICHTET DER KÄUFER AUF JEGLICHE RECHTSMITTEL GEGEN DEN VERKÄUFER UND SEINE VERSICHERER UND VERPFLICHTET SICH, EINEN SOLCHEN VERZICHT BEI SEINEN EIGENEN VERSICHERERN EINZUHOLEN.
6.8 DER VERKÄUFER HAFTET NUR FÜR SCHÄDEN, DIE DURCH SEINE GROBE FAHRLÄSSIGKEIT ODER DURCH EIN PROFESSIONELLES FEHLERHAFTES VERHALTEN DES KÄUFERS VERURSACHT WURDEN.
7. EIGENTUMSRESERVE
7.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Zahlungsverpflichtungen des Käufers Eigentum des Verkäufers.
Deshalb:
a) Wird die Ware vom Käufer mit anderen ihm gehörenden Waren verarbeitet, verbunden und/oder vermischt, so ist der Verkäufer alleiniger Eigentümer der neuen Ware.
b) Bei Verarbeitung, Verbindung und/oder Vermischung der Ware durch den Käufer mit anderen Waren anderer Lieferanten steht dem Verkäufer das Miteigentum an der neuen Ware im Verhältnis zum Gesamtwert der Ware zu. In diesem Fall berechnet sich das Eigentum des Verkäufers nach dem Verhältnis des Rechnungswertes der Ware zum Rechnungswert aller zur Herstellung der neuen Ware verwendeten Waren.
7.2 Der Käufer ist, solange er nicht mangelhaft ist und sich seine Eigentumsrechte vorbehält, ausschließlich zur Weiterveräußerung der Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr berechtigt. Als Weiterveräußerung gilt auch die Verwendung der Ware zum Zwecke der Durchführung von Werk- und Werklieferungsverträgen.
7.3 Die Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung der Ware werden bereits jetzt aus Gründen der Gewährleistung ausschließlich an den Verkäufer abgetreten. Der Käufer ist berechtigt, die Forderungen aus der Weiterveräußerung einzuziehen, es sei denn, der Verkäufer widerruft die Einzugsermächtigung bei Zweifeln an der Kreditwürdigkeit des Käufers und/oder seiner finanziellen Leistungsfähigkeit oder wenn der Käufer mit einer seiner Zahlungen in Verzug gerät. Für den Fall, dass der Verkäufer die Einzugsermächtigung widerruft, ist der Käufer verpflichtet, (i) seine Abnehmer unverzüglich von der Abtretung der Forderung an den Verkäufer zu unterrichten, (ii) seine Abnehmer unverzüglich auf das Eigentum des Verkäufers hinzuweisen (iii) und dem Verkäufer alle Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen, die zur Begründung und zum Nachweis der Rechte des Verkäufers gegenüber Dritten erforderlich sind. Der Käufer verpflichtet sich, den Verkäufer unverzüglich von allen Maßnahmen oder Interessenwahrnehmungen Dritter zu unterrichten, die die Ware beeinträchtigen könnten.
7.4 Der Käufer trägt die alleinige Verantwortung und alle Risiken und Kosten im Zusammenhang mit dem Abladen, der korrekten Handhabung und der ordnungsgemäßen Lagerung der Waren und/oder der neuen Waren gemäß den Bestimmungen in Artikel 7.1 oben. Darüber hinaus verpflichtet sich der Käufer, (i) auf eigene Kosten eine allgemeine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die auch die Verschlechterung und/oder den Diebstahl aller oder eines Teils der Waren und/oder der neuen Waren abdeckt, und (ii) dem Verkäufer auf Verlangen eine Bescheinigung vorzulegen, die sowohl den Versicherungsschutz als auch die Zahlung der entsprechenden Kosten bestätigt.
8. VERTRAULICHKEIT - GEISTIGES EIGENTUM
8.1 Alle mündlichen oder schriftlichen Informationen, die der Verkäufer dem Käufer in Bezug auf Konzepte, Ideen, Strategien, Verfahren, Prozesse, Spezifikationen, Dokumente, Pläne, Berechnungen, Zeichnungen und alle Gegenstände, Muster, Proben des Verkäufers, einschließlich seines Know-hows, seines geistigen Eigentums und aller Elemente rechtlicher, technischer oder kommerzieller Informationen, Dokumente und Datenbanken(die Informationen) zur Verfügung stellt, werden vom Käufer als streng vertrauliche Informationen behandelt und dürfen vom Käufer ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers nicht an Dritte weitergegeben werden. Diese Vertraulichkeitsverpflichtung des Käufers bleibt für die Dauer der Ausführung des betreffenden Auftrags und für mindestens 10 Jahre nach dem Zeitpunkt der Weitergabe der Informationen an den Käufer in Kraft. Diese Informationen werden vom Käufer ausschließlich zum Zweck der Ausführung des betreffenden Auftrags verwendet.
8.2 Der Käufer verpflichtet sich, die Informationen und alle geistigen Eigentumsrechte des Verkäufers zu respektieren.
8. 3 Der Verkäufer bleibt Eigentümer aller Informationen, die im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen oder Studien, der Forschungs- und Entwicklungsarbeit und der technischen Unterstützung des Käufers verwendet werden können. Der Käufer verpflichtet sich, die vorgenannten Gegenstände auf schriftliche Aufforderung des Verkäufers so schnell wie möglich an diesen zurückzugeben.
8.4 Eigentums- und Urheberrechte an allen Plänen, Zeichnungen, Mustern, Marken, Logos und anderen Unterlagen, die dem Käufer vom Verkäufer geliefert oder mitgeteilt werden, bleiben ebenfalls das ausschließliche Eigentum des Verkäufers. Derartige vertrauliche Informationen dürfen zu keinem Zeitpunkt ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers an Dritte weitergegeben werden.
8.5 Werden die Waren vom Verkäufer nach den Verfahren, Plänen, Spezifikationen, Zeichnungen und/oder Anweisungen des Käufers verändert, verarbeitet, eingebaut oder integriert und werden durch solche Veränderungen, Umgestaltungen, Einbau oder Integration der Waren Rechte Dritter (insbesondere Rechte aus Patenten oder sonstigen Schutzrechten) verletzt, so stellt der Käufer den Verkäufer von etwaigen Ansprüchen dieser Dritten frei.
9. VERARBEITUNG-VERPACKUNG
Sofern nichts anderes bestimmt ist, ist der Käufer für die Bereitstellung des Verpackungsmaterials und der Schutz- und Sicherheitsmittel für den Transport der Waren verantwortlich. Kommt der Käufer dieser Verpflichtung nicht nach und hat diese Verletzung die Haftung des Verkäufers für Gefahren oder Schäden jeglicher Art zur Folge, so stellt der Käufer den Verkäufer von der Haftung für diese Gefahren oder Schäden frei.
10. GEWALT MAJEURE
10. 1 Die Partei, die von höherer Gewalt betroffen ist, hat die andere Partei unverzüglich schriftlich von dem Fall zu unterrichten und ihr alle sachdienlichen Informationen in Bezug auf diesen Fall höherer Gewalt zu übermitteln.
10.2 Als Fälle höherer Gewalt gelten unter anderem die folgenden Ereignisse: Krieg (erklärt oder nicht), Unfall, Brand, Überschwemmung, Sturm, Transportverzögerungen, Ausrüstungsmängel, Änderung von Gesetzen, Verordnungen, Vorschriften, Normen oder Anordnungen einer Behörde oder Verwaltung, Arbeitskampf oder Streiks, die der Verkäufer erleidet, oder jede Ursache oder jedes Ereignis, das der Verkäufer vernünftigerweise nicht kontrollieren kann, oder das die normale Erfüllung der Verpflichtungen des Verkäufers und/oder seiner Unterauftragnehmer infolge eines Ereignisses verhindert, dessen Eintreten vernünftigerweise nicht vorhersehbar war.
10.3 Ist der Verkäufer von höherer Gewalt betroffen, so kann er nicht für die Nichterfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen haftbar gemacht werden. Darüber hinaus wird dem Verkäufer eine zusätzliche angemessene Frist zur Erfüllung seiner Verpflichtungen eingeräumt, und er hat das Recht, seine Produktion nach eigenem Ermessen auf seine Kunden zu verteilen.
10.4 Jeder Fall von höherer Gewalt, der die Verwendung der bestellten Waren verhindert oder den Bedarf des Käufers an Waren verringern würde, berechtigt den Käufer nicht, die Zahlung der bestellten Waren auszusetzen oder zu verzögern oder die betreffende(n) Bestellung(en) ganz oder teilweise zu kündigen.
11. BACKUP
Der Verkäufer hat das Recht, einen Vertrag oder eine Bestellung mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn sich wesentliche Änderungen ergeben, die die Handelsbeziehungen zwischen den Parteien beeinträchtigen und die Ausführung des Vertrags oder der Bestellung für ihn ohne wirtschaftliches Interesse sind.
12. KÜNDIGUNG
12.1 Kommt der Käufer seinen Verpflichtungen aus einer Vertragsbestimmung oder einer Auftragsbestätigung nicht nach, so ist der Verkäufer berechtigt, durch eine an den Käufer gerichtete schriftliche Mitteilung und unbeschadet anderer Rechtsbehelfe den betreffenden Vertrag oder Auftrag ganz oder teilweise ohne Haftung zu kündigen. Darüber hinaus ist der Verkäufer berechtigt, sich vom Käufer alle dem Verkäufer dadurch entstandenen Kosten und Aufwendungen erstatten zu lassen und Ersatz des Schadens zu verlangen, der dem Käufer durch die verspätete Ausführung oder Nichterfüllung des betreffenden Vertrags oder Auftrags durch den Käufer entstanden ist. Darüber hinaus wird der Verkäufer von allen Exklusivitäts- und/oder Vertraulichkeitsverpflichtungen gegenüber dem Käufer entbunden.
12.2 Der Verkäufer hat das Recht, einen Vertrag oder eine Bestellung mit sofortiger Wirkung zu kündigen, ohne dafür zu haften, wenn er guten Grund zu der Annahme hat, dass der Käufer in naher Zukunft nicht in der Lage sein wird, seine Verpflichtungen in vollem Umfang zu erfüllen.
13. ZUWEISUNG
Der Käufer darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers weder einen Vertrag, einen Auftrag oder ein Recht aus diesem Vertrag noch eine Forderung des Verkäufers an einen Dritten abtreten.
14. ZUSTÄNDIGES RECHT - ANWENDBARES RECHT
14. 1 Auf alle Verträge und Bestellungen ist ausschließlich das Recht am Sitz des Verkäufers anwendbar. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen von 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf ist nicht anwendbar.
14.2 Für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit einer Bestellung oder einem Vertrag sind ausschließlich die Gerichte am Sitz des Verkäufers zuständig. Der Verkäufer behält sich jedoch das ausschließliche Recht vor, eine den Käufer betreffende Streitigkeit vor den zuständigen Gerichten des Wohnsitzes des Käufers anhängig zu machen.
15. PERSONALISIERUNG/GRAVUR
Auf gravierte Produkte gewähren wir eine 2-jährige Garantie. Sie können jedoch nicht zurückgegeben oder umgetauscht werden. Gemäß Artikel L221-28 des Verbraucherschutzgesetzes gilt das Widerrufsrecht nicht für Produkte, die nach den Vorgaben des Kunden personalisiert oder graviert wurden. Daher ist jede Bestellung eines gravierten oder personalisierten Artikels endgültig und kann nicht zurückgegeben, umgetauscht oder erstattet werden, es sei denn, das Produkt ist defekt oder nicht konform.
Wir behalten uns das Recht vor, den personalisierten Verkauf eines Produkts abzulehnen, wenn die angeforderte Nachricht als unangemessen erachtet wird